Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

1. Geltung

 

1.1. Alle Bestellungen der Wall Concept GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. 

1.2. Andere, nicht in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegte,  Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Wall Concept GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch die Entgegennahme der Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch bedingt keine Annahme der Lieferbedingungen des Lieferanten.

1.3. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Bestellungen von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der zwischen Wall Concept GmbH und Dritten (nachfolgend „Lieferant“) bestehenden Geschäftsbeziehungen. 

 

2. Vertragsschluss

 

2.1. Alle Bestellungen der Wall Concept GmbH erfolgen auf der Basis einer „Purchase Order“. Bestellungen müssen den Typ, die Menge/Anzahl der Liefergegenstände, die Einzelpreise sowie den daraus resultierenden Gesamtpreis pro Lieferung sowie ggfs. von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Zahlungs- und Lieferbedingungen und Lieferfristen enthalten.

2.2. Bestellungen sind durch den Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang in Textform oder schriftlich (auch Telefax) anzunehmen. Später eingehende oder von der Bestellung abweichende Bestätigungen gelten als neues Angebot, das seitens Wall Concept GmbH innerhalb einer angemessenen Frist angenommen werden muss. 

2.3. Bestellungen und sonstige Erklärungen von Wall Concept GmbH sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder wenn mündliche Bestellungen oder Erklärungen schriftlich bestätigt wurden. Nach Vertragsabschluss getroffene individuelle Vertragsabreden bleiben unberührt.

2.4. Wall Concept GmbH ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss noch Änderungen des Liefergegenstandes zu verlangen, solange dies für den Lieferanten zumutbar ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind insbesondere die Auswirkungen der Änderung hinsichtlich Mehr- oder Minderkosten sowie des Liefertermins angemessen zu berücksichtigen. Führt die Änderung des Liefergegenstandes zu einer Reduzierung und/oder Annullierung des ursprünglich bestellten Liefergegenstandes, entsteht gleichwohl ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; der Lieferant kann sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er aufgrund der Änderung des Liefergegenstandes an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung des Liefergegenstands erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

2.5. Teillieferungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Bei vereinbarter Teillieferung ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.

 

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang

 

3.1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. 

3.2. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von Wall Concept GmbH genannten Empfangs- stelle soweit nicht eine Übernahme des Liefergegenstands vereinbart ist; in diesem Fall ist die Übernahme des Liefergegenstands durch Wall Concept GmbH maßgeblich.

3.3. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbarter Termin – gleich aus welchem Grund - nicht eingehalten werden kann, hat er dies Wall Concept GmbH unverzüglich unter Angabe der Gründe sowie der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung (mindestens in Textform) mitzuteilen. 

3.4. Im Fall des Lieferverzugs, ist Wall Concept GmbH nach erfolglosem Ablauf einer von Wall Concept GmbH gesetzten angemessenen Frist berechtigt, sich anderweitig auf Kosten des Lieferanten Ersatz für die verspätete Leistung/Lieferung zu beschaffen. Die gesetzlichen Rechte von Wall Concept GmbH im Fall eines Lieferverzuges bleiben hiervon unberührt. 

3.5. Auf das Ausbleiben notwendiger, von Wall Concept GmbH zu liefernder Unterlagen oder Informationen/Daten kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er diese schriftlich angemahnt und nicht innerhalb einer gemessenen Frist erhalten hat. 

3.6. Wall Concept GmbH übernimmt nur die bestellten Mengen oder Stückzahlen. Zur An-/Abnahme von nicht vereinbarten Teil-, Mehr- oder Minderlieferung ist Wall Concept GmbH nicht verpflichtet. Für Stückzahlen, Masse und Gewichte sind die von Wall Concept GmbH bei der Eingangsprüfung ermittelten Werte maßgebend, soweit nicht der Lieferant nachweist, dass diese Werte inkorrekt sind.

3.7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungs-/ Liefergegenstands trägt der Lieferant bei Lieferung bis zum Eingang bei der von Wall Concept GmbH angegebenen Empfangsstelle, bei sonstigen Leistungen bis zur Abnahme. 

3.8. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang und unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Rücknahme von Verpackungen zu verwenden.

3.9. Der Lieferant verpflichtet sich, bei einer von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung des Liefertermins zur Zahlung einer Vertragsstrafe; die Vertragsstrafe richtet sich nach dem Nettowert des jeweils verspäteten Liefergegenstandes und beträgt pro angefangene Woche der Terminüberschreitung 1 %, maximal 10 % des Nettowerts des verspäteten Liefergegenstands und ist in der Höhe durch den überdurchschnittlichen Wertverlust von Mobilfunkgeräten gerechtfertigt. Die Vertragsstrafe kann neben der Erfüllung geltend gemacht werden. 

3.10. Unberührt bleibt das Recht von Wall Concept GmbH, wegen der Nichteinhaltung des Liefertermins Schadenersatz nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 280, 286 BGB) zu verlangen. Eine etwaige Vertragsstrafe ist auf den Schadenersatz anzurechnen. 

3.11. Gerät der Lieferant während der Vertragsdauer mit zwei Lieferungen in Verzug, so ist Wall Concept GmbH berechtigt, von der betroffenen Bestellung fristlos zurückzutreten.

 

4. Gewerbliche Schutzrechte 

 

4.1. Der Lieferant garantiert, dass die Liefergegenstände nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

4.2. Falls Wall Concept GmbH durch die Benutzung oder Veräußerung des Liefergegenstandes gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, ist der Lieferant Wall Concept GmbH zum Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden verpflichtet, wenn der Lieferant den Verstoß gegen solche Schutzrechte zu vertreten hat. 

4.3. Wall Concept GmbH ist in einem solchen Fall auch berechtigt, auf Kosten des Lieferanten von dem Inhaber des Schutzrechts die erforderliche Genehmigung zu erwirken, wenn und soweit der Lieferant   diese Wall Concept GmbH nicht innerhalb einer von Wall Concept GmbH gesetzten angemessenen Frist beschafft und die Kosten hierfür nicht den von dem Lieferanten nach Satz 1 zu ersetzenden Schaden übersteigen würde. Die Rechte von Wall Concept GmbH gemäß dieser Ziffer 4.2 bestehen nur, soweit Wall Concept GmbH den Lieferanten unverzüglich über den Anspruch eines Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch Wall Concept GmbH informiert hat, einen solchen Anspruch ohne Zustimmung des Lieferanten nicht anerkennt und auch keinen Vergleich über solche Ansprüche mit dem Dritten schließt.

4.4. Das Recht von Wall Concept GmbH zum Rücktritt vom Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.

 

5. Preise 

 

5.1. Die in den jeweiligen Purchase Orders vereinbarten Preise sind Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer. 

5.2. Soweit nicht ausdrücklich in einer Purchase Order vereinbart, enthalten die vereinbarten Preise sämtliche Nebenkosten (auch für den Transport, die Versicherung, den Zoll und die Verpackung) und verstehen sich frei der von uns angegebenen Versandanschrift bzw. Empfangsstelle (CIP -Carriage Insurance Paid, Incoterms 2000). Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird, ist Lieferort Ulmen.

5.3. Jeder Lieferung sind Lieferscheine mit detaillierter Angabe des Inhalts sowie vollständiger Bestellkennzeichnung beizufügen. Solange diese Angaben fehlen oder unvollständig sind, lagert der Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Lieferanten bei der angegebenen Empfangsstelle oder bei Wall Concept GmbH. 

 

6. Rechnungen und Zahlungen 

 

6.1. Rechnungen sind nach vertragsgemäßer Lieferung/Leistung für jede Bestellung unter Angabe der Bestellnummer, des Datums der Bestellung, Art, Anzahl und Einzelpreise der Liefergegenstände auszustellen und bei der Wall Concept GmbH  einzureichen. Fehlen diese Angaben, sind sie unrichtig oder unvollständig, wird die Rechnung nicht fällig. 

6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders in einer Purchase Order vereinbart, zahlt Wall Concept GmbH  nach Eingang der Lieferung bzw. Leistungserbringung sowie Vorliegen der zugehörigen Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzüge. Die Kosten des internationalen Zahlungsverkehrs sind vom Lieferanten zu tragen. Bei vorzeitiger Lieferung beginnt der Lauf dieser Fristen frühestens mit dem vertraglich vorgesehen Liefer- oder Fertigstellungstermin.

6.3. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich Wall Concept GmbH zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 2  % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

6.4. Der Lieferant ist nicht zur Aufrechnung mit anderen Zahlungsansprüchen berechtigt; er hat kein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer Zahlungsansprüche, die nicht aus derselben Purchase Order bestehen.

 

7. Gewährleistung 

 

7.1. Der Lieferant leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der Lieferung/Leistung, für das Vorhandensein von zugesicherten Eigenschaften sowie dafür, dass die Lieferung/Leistung dem Verwendungszweck,  bei der Bestellung mitgeteilten technischen Spezifikationen der Wall Concept GmbH, dem neusten Stand der Technik und den einschlägigen Bestimmungen, Normen und Vorschriften der Behörden und Fachverbände entspricht. 

7.2. Wall Concept GmbH wird offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung/Leistung bei Wall Concept GmbH. Versteckte Mängel sind rechtzeitig gerügt, wenn die Mitteilung innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. 

7.3. Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung hat der Lieferant nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich einschließlich sämtlicher Nebenkosten nach  Wahl von Wall Concept GmbH durch Nachbesserung oder Austausch der mangelhaften Teile, bzw. Neulieferung zu beseitigen. Wall Concept GmbH ist zudem nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt, zur Minderung oder Schadenersatz berechtigt. 

7.4. Kommt der Lieferant  Verpflichtungen aus der Mängelhaftung innerhalb einer von Wall Concept GmbH gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann Wall Concept GmbH die erforderlichen Maßnahmen auf  Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. Dieses Recht steht Wall Concept GmbH auch dann zu, wenn es Wall Concept GmbH wegen besonderer Dringlichkeit nicht möglich ist, dem Lieferanten eine Nachfrist zu setzen; in diesem Fall wird Wall Concept GmbH den Lieferanten  vor Beseitigung des Mangels hierüber unterrichten.

7.5. Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an Wall Concept GmbH  oder den von Wall Concept GmbH  benannte Dritten an der von Wall Concept GmbH vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Für im Rahmen der vom Lieferanten  gesetzlichen Gewährleistungspflicht gelieferte Ersatzteile oder reparierte Teile beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre nach Einbau/Inbetriebnahme. Der Gewährleistungszeitraum für Ersatzteile und reparierte Teile endet spätestens 3 Jahre nach  Lieferung. 

7.6. Für Liefergegenstände, die während der Untersuchung eines Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung.

7.7. Wird Wall Concept GmbH aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder Gesetze in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes Anfordern insoweit von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Lieferant den die Haftung auslösenden Produktmangel zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die Kosten von Wall Concept GmbH sowie die Kosten einer, auch vorsorglichen, Rückrufaktion. § 426 BGB bleibt unberührt. 

 

8. Haftung,  Höhere Gewalt

 

8.1 Die Wall Concept GmbH haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigen Verschweigen von Mängeln, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, oder soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet die Wall Concept GmbH unbeschränkt bei grobem Verschulden.

8.3 Bei der grob fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag haftet Wall Concept GmbH ebenfalls nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens ohne Ersatz für mittelbare oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.  

8.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Wall Concept GmbH nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden ohne Ersatz für mittelbare oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, maximal aber bis 10.000 € pro Schadensfall. Außer in den in Ziffer 8.1 und 8.4 genannten Fällen haftet Wall Concept GmbH für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, nicht.

8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten auch für die Haftung einfacher Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von Wall Concept GmbH. 

8.6 Die weitere Haftung von Wall Concept GmbH ist ausgeschlossen.

8.7 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Wall Concept GmbH, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Person und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei Wall Concept GmbH oder den Kunden von Wall Concept GmbH, Feuer, Unterbrechung der vorgesehenen Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterial- und Energiemangel, die der Wall Concept GmbH eine Abnahme bzw. Entgegennahme der Leistung/Lieferung unmöglich machen, berechtigen die Wall Concept GmbH, die Abnahme bzw. Entgegennahme entsprechend hinauszuschieben und schließen Annahmeverzug aus. Wall Concept GmbH ist in diesen Fällen von der Verpflichtung zur Abnahme bzw. Entgegennahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und soweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/Leistung wegen der Verzögerung bei uns, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, nicht mehr verwertbar ist. 

 

9. Geheimhaltung

 

9.1 Die Vertragspartner werden sämtliche geheimhaltungsbedürftigen Informationen (einschließlich mündlich oder fernmündlich gegebener Informationen) und Materialien, auch wenn diese nicht ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig oder vertraulich gekennzeichnet sind, welche sie im Zusammenhang mit einem Geschäft, welches unter Anwendung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verhandelt wird oder zustande kommt, dem jeweils anderen Vertragspartner erlangen (nachstehend insgesamt Informationen genannt), ausschließlich zum Zwecke der Zusammenarbeit verwenden. 

9.2 Sie werden solche Informationen vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Informationen an Mitarbeiter, die von ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzt werden oder die Weitergabe an Personen, die Informationen über die Zusammenarbeit erhalten müssen (nachstehend insgesamt "Erfüllungsgehilfen"). Diese Erfüllungsgehilfen sind von dem betreffenden Vertragspartner vor der Weitergabe der Informationen in gleicher Weise zur Geheimhaltung zu verpflichten wie der jeweilige Vertragspartner. 

9.3 Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgeschlossen sind Informationen,

      • die öffentlich zugänglich sind oder den Vertragspartnern bereits bekannt waren;

      • die unabhängig und selbständig von einem Vertragspartner entwickelt wurden,                  ohne gleichartige Informationen dem anderen Vertragspartner  gekannt oder                    verwendet zu haben;

      • die von einem Dritten offenbart wurden, der Eigentümer ist und keiner                                Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt;

      • die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe                  offengelegt werden müssen, jedoch nicht bevor der Sachverhalt dem anderen                    Vertragspartner schriftlich angezeigt wurde.

10. Ausfuhrbeschränkungen und Steuerverbindlichkeiten

10.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die einschlägigen Import- und Exportgesetze sowie die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland und der EU einzuhalten.

 

11. Schlussbestimmungen 

 

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder eines Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. 

11.2 Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne  vorherige schriftliche Zustimmung von Wall Concept GmbH den Vertrag oder einzelne Bestellungen oder wesentliche Teile davon an Dritte weiterzugeben. 

11.3 Die Abtretung von gegen Wall Concept GmbH gerichteter Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Wall Concept GmbH zulässig. § 354 a BGB bleibt unberührt. 

11.4 Für bezahlte Lieferungen und/oder Leistungen entfällt jeglicher Eigentumsvorbehalt.

11.5 Wird über das Vermögen des Lieferanten das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt, ist die Wall Concept GmbH berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. 

11.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung Ulmen. 

11.7 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ulmen. Wall Concept GmbH hat jedoch das Recht, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.8 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

1. Geltung

 

1.1. Alle Verkäufe und Lieferungen der Wall Concept GmbH (nachfolgend „Wall Concept GmbH“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 

1.2. Andere, nicht in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen niedergelegten  Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Wall Concept GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 

1.3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Bestellungen von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der zwischen Wall Concept GmbH und Dritten (nachfolgend „Kunde“) bestehenden Geschäftsbeziehungen. 

 

2. Vertragsschluss

 

2.1. Alle Verkäufe und Lieferungen der Wall Concept GmbH erfolgen auf der Grundlage einer verbindlichen Bestellung des Kunden („Purchase Order“) mindestens in Textform (schriftlich, Email oder Fax) sowie eines entsprechenden Angebots von Wall Concept GmbH. 

2.2. Eine Purchase Order muss den Typ, die Menge/Anzahl der Liefergegenstände, die Einzelpreise sowie den daraus resultierenden Gesamtpreis pro Lieferung enthalten. 

2.3. Sonstige Vertragsbedingungen in einer Purchase Order des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht von Wall Concept GmbH in mindestens Textform bestätigt werden.

2.4. Wall Concept GmbH wird eine Purchase Order unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang mindestens in Textform annehmen („Auftragsbestätigung“). 

2.5. Sofern Wall Concept GmbH eine Purchase Order mit geänderten Bedingungen, z.B. in Bezug auf Lieferzeiten oder Mengen, bestätigt, werden sich die Vertragspartner abstimmen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

2.6. Purchase Orders und sonstige Erklärungen des Kunden sind erst verbindlich, wenn sie seitens Wall Concept GmbH mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Nach Vertragsabschluss getroffene individuelle Vertragsabreden bleiben unberührt.

2.7. Wall Concept GmbH ist berechtigt, auch Erstellung der Auftragsbestätigung noch Änderungen des Liefergegenstandes zu verlangen, solange dies für den Kunden zumutbar ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind insbesondere die Auswirkungen der Änderung hinsichtlich Mehr- oder Minderkosten sowie des Liefertermins angemessen zu berücksichtigen. 

 

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang

 

3.1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. 

3.2. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der vereinbarten Empfangsstelle.

3.3. Erkennt Wall Concept GmbH, dass ein vereinbarter Termin – gleich aus welchem Grund - nicht eingehalten werden kann, wird er dies dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe sowie der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung (mindestens in Textform) mitteilen. Die Parteien werden sich sodann auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung verständigen. 

3.4. Wall Concept GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern Wall Concept GmbH davon ausgehen kann, dass sie dem Kunden zumutbar sind und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungs-/ Liefergegenstands geht mit der Auslieferung an den Spediteur oder den Frachtführer sowie mit Abholung durch den Kunden auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder gerät dieser in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere einer Einlagerung) hat der Kunde zu tragen.

3.6. Die Waren werden seitens Wall Concept GmbH so verpackt, dass Transportschäden nach Möglichkeit vermieden werden. 

4. Gewerbliche Schutzrechte 

4.1. Wall Concept GmbH steht dafür ein, dass die Liefergegenstände nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, sofern und soweit sie im Einklang mit dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.

4.2. Der Kunde wird Wall Concept GmbH unverzüglich über den Anspruch eines Dritten wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch Wall Concept GmbH informieren; der Kunde wird einen solchen Anspruch nur mit vorheriger Zustimmung von Wall Concept GmbH anerkennen oder einen Vergleich über solche Ansprüche mit dem Dritten schließen.

 

5. Preise 

 

5.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer und ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. 

5.2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verstehen sich die vereinbarten Preise EXW (Lieferung ab Werk - Ex Works, Ulmen/Deutschland, Incoterms 2000), also einschließlich Verpackung aber ohne Transport und Versicherung.

 

6. Rechnungen und Zahlungen 

 

6.1. Wall Concept GmbH wird Rechnungen für jede (Teil-)Lieferung unter Angabe der Bestellnummer und der jeweiligen Purchase Order sowie des Datums der Bestellung ausstellen. 

6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart (vgl. Auftragsbestätigung), liefert Wall Concept GmbH ausschließlich auf Vorkasse netto ohne Abzüge durch Überweisung auf das von Wall Concept GmbH angegebene Konto. Die Kosten des internationalen Zahlungsverkehrs sind vom Kunden zu tragen. 

6.3. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 10  % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

6.4. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung mit anderen Zahlungsansprüchen berechtigt.

6.5. Wall Concept GmbH steht ein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu.

 

7. Gewährleistung und Produkthaftung 

 

7.1. Wall Concept GmbH gewährleistet, dass die Liefergegenstände die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Im Fall einer Abweichung der Auftragsbestätigung von der korrespondierenden Purchase Order geht die Auftragsbestätigung vor. 

7.2. Der Kunde wird die Liefergegenständeunverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Kalendertagen nach Lieferung untersuchen und Mängel der Lieferung/Leistung mindestens in Textform anzeigen. 

7.3. Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung wird Wall Concept GmbH in angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Austausch der mangelhaften Teile bzw. Neulieferung beseitigen. 

7.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder bei einem Werkvertrag eine Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

7.5. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden. 

 

8. Haftung, Höhere Gewalt

 

8.1 Die Wall Concept GmbH haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigen Verschweigen von Mängeln, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, oder soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. 

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet die Wall Concept GmbH unbeschränkt bei grobem Verschulden.

8.3 Bei der grob fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag haftet Wall Concept GmbH ebenfalls nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens ohne Ersatz für mittelbare oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.  

8.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Wall Concept GmbH nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden ohne Ersatz für mittelbare oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, maximal aber bis 10.000 € pro Schadensfall. Außer in den in Ziffer 8.1 und 8.4 genannten Fällen haftet Wall Concept GmbH für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, nicht.

8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten auch für die Haftung einfacher Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von Wall Concept GmbH. 

8.6 Die weitere Haftung von Wall Concept GmbH ist ausgeschlossen.

8.7 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Wall Concept GmbH, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Person und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei Wall Concept GmbH oder den Kunden von Wall Concept GmbH, Feuer, Unterbrechung der vorgesehenen Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterial- und Energiemangel, die der Wall Concept GmbH eine Abnahme bzw. Entgegennahme der Leistung/Lieferung unmöglich machen, berechtigen die Wall Concept GmbH, die Abnahme bzw. Entgegennahme entsprechend hinauszuschieben und schließen Annahmeverzug aus. Wall Concept GmbH ist in diesen Fällen von der Verpflichtung zur Abnahme bzw. Entgegennahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und soweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/Leistung wegen der Verzögerung bei uns, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, nicht mehr verwertbar ist. 

 

9. Geheimhaltung

 

9.1 Die Vertragspartner werden sämtliche geheimhaltungsbedürftigen Informationen (einschließlich mündlich oder fernmündlich gegebener Informationen) und Materialien, auch wenn diese nicht ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig oder vertraulich gekennzeichnet sind, welche sie im Zusammenhang mit einem Geschäft, welches unter Anwendung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verhandelt wird oder zustande kommt, dem jeweils anderen Vertragspartner erlangen (nachstehend insgesamt Informationen genannt), ausschließlich zum Zwecke der Zusammenarbeit verwenden. 

9.2 Sie werden solche Informationen vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Informationen an Mitarbeiter, die von ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzt werden oder die Weitergabe an Personen, die Informationen über die Zusammenarbeit erhalten müssen (nachstehend insgesamt "Erfüllungsgehilfen"). Diese Erfüllungsgehilfen sind von dem betreffenden Vertragspartner vor der Weitergabe der Informationen in gleicher Weise zur Geheimhaltung zu verpflichten wie der jeweilige Vertragspartner. 

9.3 Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgeschlossen sind Informationen,

      • die öffentlich zugänglich sind oder den Vertragspartnern bereits bekannt waren;

      • die unabhängig und selbständig von einem Vertragspartner entwickelt wurden,                  ohne gleichartige Informationen dem anderen Vertragspartner  gekannt oder                    verwendet zu haben;

      • die von einem Dritten offenbart wurden, der Eigentümer ist und keiner                                Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt;

      • die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe                  offengelegt werden müssen, jedoch nicht bevor der Sachverhalt dem anderen                    Vertragspartner schriftlich angezeigt wurde.

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

10.1 Wall Concept GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand (auch Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, den Liefergegenstand auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 

10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Eigentumsvorbehalt offen zu legen und Wall Concept GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

11. Schlussbestimmungen 

 

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eines Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. 

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne  vorherige schriftliche Zustimmung von Wall Concept GmbH den Vertrag oder einzelne Bestellungen oder wesentliche Teile davon an Dritte weiterzugeben. 

11.3 Die Abtretung von gegen Wall Concept GmbH gerichteter Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Wall Concept GmbH zulässig. § 354 a BGB bleibt unberührt. 

11.4 Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt, ist die Wall Concept GmbH berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. 

11.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung Ulmen. 

11.6 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ulmen. 

11.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.